Bevölkerung muss endlich ein Mitspracherecht bei der Eröffnung von Asylunterkünften erhalten!

5. Januar 2024

In diesen Tagen werden die ersten Flüchtlinge der Asylunterkunft im alten Teil des Alterszentrums Wier in Ebnat-Kappel zugewiesen. Diese Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft in Ebnat-Kappel wird weiterhin von Widerständen aus der lokalen Bevölkerung begleitet. Kein Wunder: Hat doch der Ebnat-Kappler Gemeinderat die Bevölkerung weder beim Entscheid einbezogen, noch frühzeitig informiert. Dies veranlasste die vier Toggenburger SVP-Kantonsräte, sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Zuteilungsprozess von Asylsuchenden auf die Gemeinden im Kanton St. Gallen auseinanderzusetzen. Das Fazit der SVP-Kantonsräte Mirco Gerig, Lukas Huber, Ivan Louis und Christian Vogel ist klar: Es kann nicht sein, dass die Bevölkerung vor Ort bei der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der eigenen Gemeinde keinerlei Mitsprachemöglichkeiten hat – dieses Demokratiedefizit muss im Kanton St.Gallen korrigiert werden!

Die explodierenden Asylzahlen in der Schweiz beschäftigen auch die Kantone und die Gemeinden. Während der Bund für die Anerkennung von Flüchtlingen zuständig ist, regeln die Kantonedie finanziellen Ansprüche von Asylsuchenden sowie das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden. Diese kantonalen Bestimmungen sind in der Asylverordnung zu finden, welche durch dieSt.Galler Regierung erlassen wird. Die vier SVP-Kantonsräte aus dem Toggenburg fordern die Regierung auf, folgende Anpassungen in der Asylverordnung vorzunehmen:

Schluss mit dem Asyl-Diktat von oben: Das Volk vor Ort muss endlich eine Mitsprachemöglichkeit bei Flüchtlingsunterkünften erhalten!
Die demokratischen Rechte auf Gemeindestufe sind äusserst ausgeprägt – der Bevölkerung stehen etwa beim Steuerfuss und der Jahresrechnung, bei anstehenden (Strassen-)Bauprojekten, in der kommunalen Raumplanung und vielen weiteren Gemeindeaufgaben weitgehende Mitspracherechte zu. Obwohl die Unterbringung von Flüchtlingen eine Gemeindeaufgabe darstellt, hat die Stimmbevölkerung in diesem Bereich jedoch nichts zu sagen! Dabei zeigt der Fall Ebnat-Kappel, dass die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft einen durchaus politisch umstrittenen Entscheid darstellt. Ohne jeden Einbezug der Bevölkerung und mit kurzfristiger Information vermietete der Gemeinderat eine Liegenschaft zum Unterbringen von Flüchtlingen. Es kann auch sein, dass die TISG direkt mit privaten Vermietern einen Mietvertrag für eine Flüchtlingsunterkunft abschliesst, und somit nicht einmal der Gemeinderat über eine Flüchtlingsunterkunft in der eigenen Gemeinde informiert ist, geschweige denn entscheiden kann. Die Asylverordnung soll deshalb dahingehend angepasst werden, dass der zuständige Gemeinderat der Eröffnung eines Asylzentrums in der eigenen Gemeinde immer zustimmen muss. Gegen diesen Entscheid soll der Bevölkerung vor Ort die Möglichkeit offenstehen, das Referendum zu ergreifen.

Keine Flüchtlingsschwemme in den Dörfern: Jede Flüchtlingsunterkunft muss voll angerechnet werden!
Im Kanton St. Gallen erfolgt die Verteilung von Flüchtlingen auf die politischen Gemeinden anhand einer Soll-Ist-Liste, welche den Soll-Bestand anhand der Wohnbevölkerung der entsprechenden Gemeinde errechnet. In dieser Liste werden Flüchtlinge, welche in einer Asylunterkunft untergebracht sind, jedoch nur zu 40 Prozent angerechnet. Besteht in einer Gemeinde ein Bundesasylzentrum, werden diese Flüchtlinge bei der Verteilung neuer Flüchtlinge gar nicht berücksichtigt. Die Konsequenz dieser fragwürdigen Berechnung ist, dass (vorwiegend ländliche) Gemeinden trotz Asylunterkunft noch massiv zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen müssten. Deshalb fordern wir weiter, dass auch Flüchtlinge in Asylunterkünften voll angerechnet werden und betroffene Gemeinden somit nicht überproportional belastet werden.

Schluss mit der Abschiebung auf Täler und Landgemeinden: Einführung einer Höchstquote
pro Wahlkreis!

Die Soll-Ist-Liste konzentriert sich auf die Berechnung des Soll-Bestands an Flüchtlingen gemäss der Wohnbevölkerung der politischen Gemeinden. Dadurch kann es vorkommen, dass eine einzelne Gemeinde – beispielsweise im Toggenburg – ihren Soll-Bestand zwar nicht erfüllt, die Region in der Gesamtbetrachtung jedoch bereits einen überproportionalen Anteil an Flüchtlingen unterbringt. Um ein Gleichgewicht zwischen den Regionen im Kanton St. Gallen zu erreichen, soll zusätzlich zur Soll-Ist-Liste der politischen Gemeinden eine obligatorische Zuweisung entfallen, wenn der Wahlkreis eine Höchstquote bereits erreicht. Zweck dieser Anpassung ist es, dass jede Region ihre Verantwortung übernimmt, und nicht ländliche Regionen den grossen Teil der Flüchtlinge alleine zu tragen haben. So werden auch Flüchtlingsghettos, Schulen mit überdurchschnittlich vielen Ausländern, Kriminalität und Clan-Strukturen vermieden.

Kosten zulasten der lokalen Wohnbevölkerung? Gemeinden sollen eine pauschale Abgeltung pro Flüchtling erhalten!
Während die Kostentragung der Sozialhilfe und der Miete von Liegenschaften geregelt ist, haben
die Standortgemeinden von Asylunterkünften alle übrigen Kosten zu tragen. Diese Kosten für Infrastruktur (Sicherheitsdispositiv, Freizeitangebote, Entsorgung usw.) sowie Administrativkosten (Suche nach möglichen Unterbringungsorten, Registrierung der Flüchtlinge, Bewilligungsprozess, Einsprachen usw.) haben die Gemeinden zu tragen. Somit ist eine Flüchtlingsunterkunft in einer Gemeinde immer mit zusätzlichen Kosten für die lokale Wohnbevölkerung verbunden. Für diese Zusatzaufwände sollte eine pauschale Abgeltung pro Flüchtling an die Standortgemeinden von Asylunterkünften eingeführt werden. So soll sichergestellt werden, dass eine Flüchtlingsunterkunft nicht auch noch steuerliche Mehrbelastungen der dortigen Wohnbevölkerung mit sich bringt.

Regierung ist gefordert
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben die vier SVP-Kantonsräte aus dem Toggenburg unter www.mitsprache-jetzt.ch eine Petition lanciert. Ziel ist es, dass die St. Galler Regierung von sich aus die demokratischen Mitspracherechte der Bevölkerung im St. Galler Asylwesen verbessert. Sollte die Regierung dem nicht nachkommen, behalten sich die Kantonsräte vor, eine gesetzliche Lösung für den Kanton St. Gallen zu suchen.