Keine Steuerknechtschaft der Landbevölkerung

13. Januar 2024

Je höher der Fahrkostenabzug, desto tiefer die Steuern. Der Kantonsrat hat deshalbim Februar 2023 eine Motion gutheissen, damit die Begrenzung des Fahrkostenabzuges erhöht wird. Die Regierung hat nun eine Erhöhung des Abzugsvon heute 4’595 auf 6’000 Franken vorgeschlagen. Obschon die vorberatende Kommission des Kantonsrates sich für eine Erhöhung auf 8’000 Franken ausspricht, besteht die Regierung gemäss Beschluss von dieser Woche weiterhin auf der dürftigen Beschränkung von 6’000 Franken. Das Fazit der SVP-Kantonsräte Mirco Gerig, Lukas Huber, Ivan Louis und Christian Vogel ist klar: Die Steuerknechtschaft der Landbevölkerung gilt es abzuschaffen und die Beschränkung des Fahrkostenabzuges sei gänzlich aufzuheben.

Die Automobilisten sind heute schlechter gestellt als die ÖV-Benutzer, denn sie können nicht die vollen Kosten für den Arbeitsweg bei den Steuern abziehen. Es gibt eine Obergrenze, die heute bei 4’595 Franken liegt. Toggenburger Arbeitnehmer sind wegen der Streusiedlungen vielfach aufs Auto angewiesen. Dazu kommt, dass viele Menschen nicht einfach in die Nähe des Arbeitsorts ziehen können. Da in gewissen Branchen schlicht nicht genügend Arbeitsplätze im Toggenburg angeboten werden, fördert dieser steuerliche Fehlanreiz die Abwanderung aus dem Toggenburg. Ergänzend gibt es zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mit dem ÖV zur Arbeitsstelle reisen können, etwa Schichtarbeiter, Mitarbeiter in der Gastronomie oder Pflege.


Die aktuelle Regelung reicht für Arbeitswege von Wildhaus nach Nesslau und zurück. Wer in Wildhaus wohnt und in Wattwil arbeitet, kann den Weg von Nesslau nach Wattwil nicht abziehen. Ergänzend gilt die Obergrenze für alle Antriebsarten wie beispielsweise auch E-Autos.


Folglich ist für die vier Toggenburg SVP-Kantonsräte klar, dass sie sich anlässlich der Beratung im Kantonsrat für eine Aufhebung der Beschränkung des Fahrkostenabzuges einsetzen werden. Damit werden anfallende Mobilitätskosten der Landbevölkerung steuerlich endlich gerecht berücksichtigt und die Landbevölkerung finanziell entlastet.