Der Kantonsrat beschliesst ein Sparpaket. Gut so. Nur findet sich in diesem Sparpaket eine Massnahme, die so gar nichts mit Sparen zu tun hat. Pendlerinnen und Pendler sollen im Kanton St. Gallen künftig maximal CHF 3‘655.– (GA 2. Klasse bzw. 11,3 km pro Arbeitsweg mit dem Auto) als Steuerabzug geltend machen können, ganz egal wie weit ihr Arbeitsweg ist. Die Befürworter dieser Beschränkung des Pendlerabzugs sprechen von einer Gleichstellung von Auto- und öV-Pendlern. Tatsächlich ist es aber ganz offensichtlich eine massive Benachteiligung derjenigen, die auf das Auto angewiesen sind. Sie können die effektiv anfallenden Reisekosten in der Steuererklärung nicht mehr geltend machen.
Wer weniger abziehen kann, zahlt mehr Steuern. Befürworter dieser Steuererhöhung sind der Meinung, dass die Pendlerströme reduziert werden und folglich Wohn- und Arbeitsort näher beieinander liegen sollen. Raumplanung via Steuergesetz also. Was sind die Folgen für unsere ländlichen Regionen wie das Toggenburg, wenn der Pendlerstrom aus dem Toggenburg heraus und im umgekehrten Fall ins Toggenburg hinein reduziert wird? Einerseits ist es für die ansässige Industrie noch schwieriger, Fachpersonal zu rekrutieren, andererseits erfahren im Toggenburg wohnhafte Pendlerinnen und Pendler eine grobe Schlechterstellung. Die Abwanderung in den Randregionen wird verstärkt. Ich frage mich, ob wir uns diese unnötige Senkung der Standortattraktivität leisten können.
Im Rahmen eines Sparpakets sollen verdeckt die Steuern für den Mittelstand, für die arbeitende und steuerzahlende Bevölkerung, erhöht werden. Ich erwarte von unseren Volksvertretern eine ehrlichere Politik. Sparen geht anders. NEIN zur Beschränkung des Pendlerabzugs, NEIN zum XI. Nachtrag zum Steuergesetz.
Thomas Bösch, Kantonsratskandidat SVP, Badistrasse 26, 9642 Ebnat-Kappel