Sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Teilnahme an der Mitwirkung zum kommunalen Richtplan und danken für die geleistete Vorarbeit. Gerne nehmen wir die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr.
Wohngebiete (S 3.4)
Rund 1 Hektar Fläche muss die Gemeinde aus der Bauzone wieder der Landwirtschaftszone zuteilen, die sogenannte Auszonung. Bei der Auszonungsfläche sollte jedoch mit aktuellen Bevölkerungszahlen operiert/gerechnet werden. Auch eine Landgemeinde wie Mosnang soll sich entwickeln können.
Ä Wir erwarten, dass die Grundstückbesitzer, deren Land ausgezont wird, vor der öffentlichen Auflage über die Entschädigungshöhe informiert werden. Die Entschädigung soll angemessen sein. Zu berücksichtigen bei der Entschädigungshöhe ist dabei der bis anhin von den Bodenbesitzern steuerlich deklarierte Wert. Dies spricht gegen Pauschalentschädigungen.
Ä Um die geforderte/gewünschte innere Verdichtung zu erreichen, sollte auch die Möglichkeit des Terrassenwohnungsbaus geprüft werden.
Arbeitszonen (S 2.3)
Die KMU-Betriebe sind in der Gemeinde Mosnang stark verankert und schaffen hier eine bedeutsame Wertschöpfung. Entsprechend müssen Voraussetzungen für den Erhalt bestehender Betriebe und deren Entwicklungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet geschaffen werden. Der Wegzug eines Betriebes stellt für die Gemeinde in vielerlei Hinsicht einen Verlust dar. (Arbeitsplätze, Steuersubstrat) .
Ä Die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans für das Filtexareal sollte unbedingt eine gewerbliche Nutzung beinhalten/garantieren.
Ä Aufgrund planungstechnischer Auflagen verschwinden immer mehr Parkplatzmöglichkeiten – mit leider negativen Auswirkungen fürs Gewerbe. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Windenergieanlagen (I 1.2.3)
Zuständigkeit
Im Richtplan sind zwei Gebiete (Gebiet Krinauer Älpli und Gebiet Hamberg/Alvensberg) für potentielle Windenergieanlagen unter der Federführung des Kantons festgehalten. Dies soll in einem kantonalen Sondernutzungsplan (Windenergiezonen) festgelegt werden.Mit kantonalen Sondernutzungsplänen werden die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung entmachtet, so auch vorliegend in Mosnang.
Ä Wir fordern, dass diese Sondernutzungspläne auf kommunaler Ebene erlassen und durch die Gemeinde dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Mindestabstand
Eine moderne Windenergieanlage verursacht Lärm von über 100 dB(A) in Nabenhöhe, was einer Motorsäge oder einem Presslufthammer entspricht.Heute gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand für Windenergieanlagen. Aus der Lärmschutzverordnung wird ein Abstand von ca. 300 Metern abgeleitet. Die Lärmschutzverordnung stammt aus dem Jahr 1986, als Windenergieanlagen noch keine Rolle spielten.
Moderne Windenergieanlagen besitzen eine Höhe von bis zu 250 Metern, Tendenz steigend. Neben den Lärmimmissionen hat eine Windenergieanlage weitere negative Auswirkungen auf die Menschen: Schattenwurf, optische Bedrängungswirkung, Eiswurf im Winter, nächtliche Befeuerung (allnächtliche Lichtverschmutzung durch Blinklichter) sowie unhörbarer Infraschall.
Ä Aus diesen Überlegungen fordern wir einen Mindestabstand von 1000 Metern zu bewohnten Gebäuden.
Wald
Der Wald war bisher eine Tabuzone. Dies soll aus Gründen der Biodiversität, des Naturschutzes und als Lebensraum für (geschützte) Wildtiere so bleiben. Zudem ist der Wald ein bedeutender Speicher für das wichtige Treibhausgas Kohlendioxid.
Pro Windenergieanlage muss gesunder Wald in der Grösse von rund einem Fussballfeld gerodet werden. Eine einschneidende, unwiderrufliche Veränderung der Landschaft ist die Folge. Der Wald als grosser (Grund)-Wasserspeicher wird beschädigt. Quellen werden durch die Verdichtung des Bodens zerstört.
Ä Folglich darf der Bau von Windkraftanlagen im Wald nicht erfolgen.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Überlegungen.
Freundliche Grüsse
SVP Mosnang