NEIN zur Ausweitung der Rassismus-Strafnorm
Drohung, Verleumdung, Beschimpfung, Körperverletzung oder öffentliche Gewaltaufrufe sind bereits heute strafbar – unser Strafgesetz schützt alle Menschen gleichermassen. Am 9. Februar 2020 stimmen wir trotzdem über eine Änderung des Strafgesetzbuches ab: Neu wird festgeschrieben, dass der öffentliche Aufruf zu Hass oder Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter Strafe steht. Diese Ergänzung des Strafgesetzes gaukelt einen neuen Schutz vor, der heute schon besteht. Schutzbedürftig ist insbesondere, wer schwach ist. Selbstbewusste Lesben- und Schwulenorganisationen wehren sich aus diesem Grund zurecht selber gegen diese Ergänzung des Strafgesetzbuches, sie wollen nicht als hilfsbedürftig abgestempelt werden.
Immer wieder werden in der Schweiz die Gesetzesflut und die grosse Regulierungsdichte in allen Bereichen beklagt. Ich wünsche mir einen zurückhaltenden Staat, der auf unnötige Gesetze verzichtet und empfehle deshalb ein NEIN zur Ausweitung der Rassismus-Strafnorm.
Thomas Bösch, Badistrasse 26, 9642 Ebnat-Kappel