Regierung möchte Unterstützungsgelder an Gemeinde-Viehschauen und Viehmärkte streichen
Rund 80’000 Franken betragen die Unterstützungsbeiträge, welche der Kanton St.Gallen jährlich für Gemeinde-Viehschauen und Viehmärkte in unserem Kanton zusteuert – nicht mehr nötig, wenn es nach der St.Galler Regierung geht. Diese vergleichsweise bescheidene Ausgabe im Staatshaushalt des Kantons St.Gallen zugunsten der Gemeinde-Viehschauen und Viehmärkte, welche eine enorme Bedeutung für die Viehzucht, den Viehabsatz, die Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaft durch den Austausch mit der nicht-landwirtschaftlichen Bevölkerung sowie die Brauchtumspflege haben, soll gemäss dem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 gestrichen werden. Dazu möchte die Regierung eine gesetzliche Anpassung vorschlagen, welche diese Förderungszuständigkeit und Beitragszahlung des Kantons für Gemeinde-Viehschauen und Viehmärkte im Landwirtschaftsgesetz gerade ganz aufhebt. Für die vier Toggenburger SVP-Kantonsräte Mirco Gerig, Lukas Huber, Ivan Louis und Christian Vogel ist klar: Es darf nicht sein, dass der Kanton St.Gallen Millionen für Kultur (z.B. Gratis-Künstlerwohnungen im Ausland) ausgibt, aber für die heimische Tradition kein Geld mehr übrig bleibt. Deshalb wehren sie sich gegen diese Streichung der Unterstützungelder und möchten in einer Einfachen Anfrage von der Regierung wissen, wie diese Streichung rechtfertigt wird.
Die St.Galler Gemeinde-Viehschauen sowie regionale Viehmärkte haben für die Landwirtschaft eine enorme Bedeutung: Viehschauen ermöglichen einen Vergleich der züchterischen Qualität. Viehmärkte bieten eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Zucht- und Nutztieren und sind wichtigfür die Preisbildung. Die Bedeutung der Viehschauen (und der Viehmärkte) geht aber weit über diesen Kernzweck hinaus: Es handelt sich um traditionsreiche Anlässe, bei denen ein wichtiger Austausch zwischen Landwirtinnen und Landwirten stattfindet. Auch für die Brauchtumspflege (Auffuhr)und die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der nicht-bäuerlichen Bevölkerung sind die Gemeinde-Viehschauen zentral. Gerade Kinder und Jugendliche erleben hier, dass hinter Nahrungsmitteln harte Arbeit und ein sehr respektvoller Umgang mit Nutztieren steht. Auch Gewerbebetriebe halten regelmässig ihre Mitarbeiter-Mittagessen an der Viehschau ab. Die traditionellen St.Galler Gemeinde-Viehschauen haben somit gerade für die Aussenwirkung der Landwirtschaft eine enorme Bedeutung.
Existenz der Viehschauen und Viehmärkte gefährdet
Ausgerechnet bei der kantonalen Förderung und den kantonalen Beiträgen an die Gemeinde-Viehschauen und die regionalen Viehmärkte möchte die Regierung nun den Rotstift ansetzen. Schlimmer noch: Sie will das St.Galler Landwirtschaftsgesetz ändern und die Förderungszuständigkeit gleich ganz aus dem Gesetz streichen. Diese Förderungsbeiträge machen jährlich rund 80’000 Franken aus – nicht gerade eine entscheidende Kostenposition im Staatshaushalt des Kantons St.Gallen. Im Vergleich dazu geben wir pro Jahr beispielsweise rund 30 Mio. Franken für die Kulturförderung aus.
Die organisierenden und teilnehmenden Bauernfamilien leisten für die Viehschauen einen Aufwand von mehreren Tagen unentgeltlicher Arbeit. Auch Viehmärkte sind mit einen grossen Aufwand verbunden. Ohne die kantonalen Förderbeiträge können diese Viehschauen und Viehmärkte kaum kostendeckend durchgeführt werden – ihre Existenz ist mit dem Vorgehen der St.Galler Regierung gefährdet.
Einfache Anfrage eingereicht
Für die vier Toggenburger SVP-Kantonsräte ist unverständlich, weshalb sich die St.Galler Regierung im Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 für die Streichung dieser vergleichsweise bescheidenen Förderungsbeiträge entschieden hat. Aus diesem Grund haben sie heute Montag eine Einfache Anfrage eingereicht, in der sie von der Regierung wissen möchten, wie diese Streichung zu rechtfertigen ist.